EU-Datengesetz
Der EU-Daten-Rechtsakt (EU Data Act), der am 12. September 2025 in Kraft tritt, ist eine tragende Säule der europäischen Datenstrategie. Er räumt Nutzern – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – das Recht ein, auf Daten zuzugreifen, die durch ihre vernetzten Produkte und die damit verbundenen Dienste generiert werden, und diese weiterzugeben. Ziel dieser Rechtsvorschrift ist es, Innovationen zu fördern, den Wettbewerb zu stärken und einen fairen Datenzugang in der gesamten EU zu gewährleisten.
Zur Förderung von Transparenz und Compliance stehen auf unseren Marken-Websites nun Datenhinweise für einzelne Produkte aus dem Portfolio „Digital Access Solutions“ zur Verfügung. Diese Hinweise enthalten wesentliche Informationen zur Art der generierten Daten, zu Zugriffsrechten sowie zu Mechanismen der Datenweitergabe – im Einklang mit dem Data Act.